Hallo,
meinst du 1 und 2?
1 hat etwas mit Teilmengen zu tun und 2 etwas mit disjunkten Mengen. Das kann ja nicht das selbe sein.
In 1 geht es darum, das wenn für eine Familie von \(\sigma\)-Algebren
$$ A_1 \subseteq A_2 \subseteq \ldots \subseteq A_n $$
gilt, die Wahrscheinlichkeit für die Vereinigung alle dieser \(\sigma\)-Algebren im Grenzfall gegen die Wahrscheinlichkeit des Grenzwertes der Algebren konvergiert.
In 2 haben wir disjunkte Mengen. Die Wahrscheinlichkeit der Vereinigung aller Mengen ist dann gleich der Summe alle einzel Wahrscheinlichkeiten.
Grüße Christian
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