Hi,
die hinreichende und notwendige Bedingung würde ich in jedem Falle aufstellen, da dieser Aufwand auch nicht groß ist. Die "Nullsetzung" der ersten Ableitung ist auch erforderlich, da du ja einen genauen x-Wert berechnen willst. Mit dem VZW-Kriterium, würdest du dir also lediglich ersparen, den x-Wert in die 2. Ableitung einzusetzen. Ich hoffe ich konnte dir helfen. LG
Student, Punkte: 52
Mit der hinreichenden Bedingung überprüfst du dann ob es sich bei den „verdächtigen“ Stellen um Hoch- oder Tiefpunkte oder einen Sattelpunkt handelt. ─ alexs2707 17.05.2020 um 22:25