Hallo Alisa,
hier ist gefragt, ob man aus den Bedingungen links die Aussage rechts folgern kann.
Also bei a) ob man aus "f * g nicht diffbar in x0" schließen kann, dass f oder g in x0 nicht diffbar ist.
Bzw. bei b) ob man die "Gegenrichtung" folgern kann (die Aussagen sind ja hier nur vertauscht), also dass aus "f oder g in x0 nicht diffbar" folgt, dass f * g nicht diffbar in x0.
In der Vorlesung wurden sicher Bedingungen behandelt, unter welchen Umständen f * g diffbar ist. Diese sind hier mit Hilfe von logischen Umformungen anzuwenden.
Anmerkung: Man verwendet für solche Betrachtungen auch die Begriffe "hinreichend" und "notwendig", d.h. falls a) gelten sollte, dann ist f * g diffbar "hinreichend" (d.h. "daraus folgt" bzw. "=>") für die Aussage auf der rechten Seite, und falls b) gelten sollte, dann ist f * g diffbar "notwendig" (d.h. "falls" bzw. "<=") für die andere Aussage. Sollten a) UND b) richtig sein, dann ist "f * g diffbar" notwendig UND hinreichend, was man als "genau dann wenn" ("<=>") bezeichnet.
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Ich würde aber behaupten, dass wenn f*g nicht differenzierbar ist, es ausreicht, wenn eine der beiden Funktionen nicht differenzierbar ist. Ich kann es nicht genau begründen. Mit der Stetigkeit wäre es einfacher zu begründen, aber nicht differenzierbar impliziert ja nicht, nicht stetig.
Wenn z.B. f(x)=|x| und g(x)=x+1 sei. f ist in x=0 klar nicht differenzierbar, dann wird bei f*g in x=0 der "Knick" bleiben. Aber ich wüsste nicht wie es ich mathematisch begründen soll ─ alisa 05.09.2020 um 15:16